
Sie sollten möglichst frühzeitig mit Hilfe eines Testaments gezielte Verfügungen für den Erbfall treffen. Denn das gesetzliche Erbrecht stimmt nicht immer mit den persönlichen Wünschen überein!
Bestimmte Formerfordernisse sind einzuhalten, je nach dem, ob ein privates oder ein notarielles Testament errichtet werden soll. Ein wirksames Privat-Testament muss:
- vom Anfang bis zum Ende handgeschrieben sein
- vom Verfasser mit Vornamen und Nachnamen unterschrieben sein
- mit Orts- und Datumsangabe versehen sein.
Wenn Ehepartner ein gemeinschaftliches Privat-Testament verfassen wollen, ist es ausreichend, dass ein Ehepartner den Text handschriftlich verfasst. Es ist aber unbedingt erforderlich, dass beide Ehepartner persönlich unterzeichnen. - Das notarielle Testament sollte beim Notar eingerichtet werden.
- Der Notar versiegelt das Testament und lässt es beim Nachlassgericht verwahren. Für die notarielle Beurkundung und für die Verwahrung fallen Gebühren an.
Informieren Sie sich über - die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und das Pflichtteilrecht
- die Möglichkeit, einen Erbschaftsvertrag oder einen Schenkungsvertrag abzuschließen
- die steuerlichen Folgen der jeweiligen Entscheidung.
Konflikte bei der Vollstreckung eines Testaments oder die Verwaltung eines Nachlasses erfordern juristischen Rat. In Erbengemeinschaften kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen. Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, entwerfen Erbverträge und führen außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Miterben.
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