
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen, stellen den Versicherungsfall dar und holen die Deckungszusage ein.
Die Abrechnung erfolgt gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlung - können Sie erhalten, wenn - nur geringfügige Einkünfte und nur wenig Vermögen vorhanden sind und
- wenn Ihre Klage Erfolgsaussichten hat.
In diesem Fall wird der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beigeordnet und rechnet mit der Justizkasse ab. Sie werden wiederholt nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt; bei günstiger Entwicklung kann nachträglich eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Justizkasse entstehen.
Große Bedeutung hat die Prozesskostenhilfe - im Arbeitsrecht ( in erster Instanz sind die Anwaltskosten von jeder Partei unabhängig vom Verfahrensausgang zu zahlen) und
- im Familienrecht ( jeder Ehegatte trägt die Kosten des Gerichts und die eigenen Anwa ltskosten).
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