
Das Versorgungsamt schreibt Ihnen, dass der Grad der Behinderung überprüft werden soll. Sie können in dem Anhörungsverfahren Stellung nehmen !
I. Die Rechte der Schwerbehinderten sind im Schwerbehindertengesetz - SGB IX - geregelt. Gefördert werden sollen Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Menschen sind schwerbehindert behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen). II. Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest. Neben dem Vorliegen der Behinderung können weitere gesundheitliche Merkmale zum Ausgleich von Nachteilen festgestellt werden. Ausgestellt wird schließlich ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen G - aG - B - RF - H - sollen hier nicht erläutert werden; steuerliche Vorteile - unentgeltliche Beförderung - Zusatzurlaub). III. Grundlage für die Beurteilung sind Feststellungen eines Gutachters, der die sog. "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwbG"zu berücksichtigen hat. Die Feststellungen des Gutachters im Feststellungsverfahren sind Grundlage für die Entscheidung des Versorgungsamtes. Wir helfen bei der Prüfung, nehmen Akteneinsicht und vertreten Ihre Interessen!
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