
Sie sind teilzeitbeschäftigt oder Sie möchten künftig Teilzeit arbeiten. Was muss beachtet werden?
Seit dem 01.01.2001 gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieses Gesetz enthält neue Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung. Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitender Position. Wir prüfen für Sie, ob- Ihr Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen die Zustimmung zur Teilzeitarbeit verweigern kann
- Ihre Arbeitszeitwünsche mit denen Ihres Arbeitgebers in Übereinstimmung gebracht werden können
- Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt, als Teilzeitarbeitsplätze geeignete Arbeitsplätze entsprechend auszuschreiben
- der Betriebsrat über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze ausreichend informiert wurde
- Sie aufgrund Ihrer Teilzeitbeschäftigung benachteiligt werden.
Wir- beraten Sie über die Neuregelungen und Ihre Rechte und Pflichten als Teilzeitbeschäftigte/r
- verhandeln mit dem Arbeitgeber, um Einvernehmen hinsichtlich einer gewünschten Teilzeitarbeit herzustellen
- vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
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